Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Ausbildungsbeginn - 1. Oktober 2012
Aufgaben der Altenpflegehelferin/des Altenpflegehelfers
qualifizierte Pflege und Betreuung alter Menschen in stabilen
Pflegesituationen unter Aufsicht einer Pflegefachkraft
(Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung)
Zielgruppe
Hauptschüler, auch Teilnahme mit höherem Bildungsabschluss möglich
Mindestalter 16 Jahre, keine Höchstaltersbegrenzung
Finanzierung
Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Träger ist nicht vorgesehen
Der Unterhalt sollte durch ALG II oder sonstig gesichert sein.
Die Teilnehmer ohne Bildungsgutschein können Bafög beantragen.
Die Lehrgangsgebühren für einige Teilnehmer können von Land NRW übernommen werden, ansonsten benötigen Teilnehmer einen
Bildungsgutschein, der von der Arbeitsagentur bzw. den ARGEN
(ALG II - Empfänger) ausgegeben werden kann.
Ausbildung
Dauer 1 Jahr:
750 Std. theoretischer Unterricht
900 Std. praktischer Einsatz in stationären und ambulanten
Einrichtungen der Altenhilfe
Abschluss mit Examen und staatlicher Anerkennung
Perspektiven
Tätigkeit als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer in
der stationären oder ambulanten Altenpflege.
Bei erfolgreichem Abschluss der Altenpflegehelferausbildung sind damit die Voraussetzungen für einen Einstieg in die 3jährige Altenpflegeausbildung erfüllt.
Bei einem guten Abschluss der Altenpflegehelferausbildung besteht die Möglichkeit zu verkürzen, evtl. in das 2. Ausbildungsjahr einzusteigen.
Wir bieten auch eine Altenpflegehilfeausbildung
mit sozialpädagogischer Begleitung nach § 132 SGB IX an.
(nur für Teilnehmer mit dafür ausgestelltem Bildungsgutschein)
Sie ist vorgesehen für Teilnehmer mit (Merkmale nach § 132)
- Langer Dauer von Arbeitslosigkeit
- Häufig gescheiterte Arbeitsversuche und Bewerbungen
- Häufiger Arbeitswechsel
- Motivationsdefizite
- Weitere individuelle Umstände des Einzelsfalls
Interessenten können sich schriftlich bei uns bewerben mit Lebenslauf
und Kopie des Schulabschlusszeugnisses.








